Das Gesetzesdekret Nr. 231/2001 hat die verwaltungsrechtliche Haftung von Unternehmen für Straftaten eingeführt, die von Führungskräften oder Mitarbeitern zu deren Gunsten oder Vorteil begangen werden. Diese Haftung gilt zusätzlich zur straf- und zivilrechtlichen Haftung der Person, die die Straftat begangen hat.
Der Gesetzgeber sieht eine Haftungsbefreiung für das Unternehmen vor, sofern ein Organisations-, das darauf abzielt , die Begehung von Straftaten zu verhindern und einzudämmen, und eine Stelle (Aufsichtsorgan) benannt wird, die mit der Überwachung der Funktionsweise und der Einhaltung des Modells beauftragt ist.
Tecno Incollaggi ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie Integrität und Transparenz bei der Führung der Geschäfte und der betrieblichen Tätigkeiten zu gewährleisten, und hat daher ein eigenes Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell (Modell 231)verabschiedet, das aus Verfahren, organisatorischen Kontrollmechanismen und Verhaltensregeln besteht, die in die bereits bestehenden Managementsysteme integriert sind. Ziel ist es, die im Dekret vorgesehenen rechtswidrigen Handlungen zu verhindern und eine Unternehmenskultur zu fördern, die auf Korrektheit, Transparenz und Rechtmäßigkeit basiert.
Das Modell wurde erstellt, nachdem die Prozesse und Tätigkeiten ermittelt wurden, bei denen das Risiko der Begehung der im Dekret 231 vorgesehenen Straftaten besteht (Risikobewertung), und nachdem das bestehende interne Kontrollsystem analysiert wurde (Lückenanalyse), wobei die Kontrollmechanismen identifiziert wurden, die eine Risikominderung ermöglichen.
Der Ethikkodex, ein integraler und wesentlicher Bestandteil des Modells 231, legt die Werte dar, zu denen sich Tecno Incollaggi bekennt, sowie die Verhaltensgrundsätze und Regeln, die in den Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, zu Institutionen, Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern einzuhalten sind.
Adressaten und Anwendungsbereich
Das Modell 231 und der Ethikkodex gelten für:
- Führungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane von Tecno Incollaggi;
- Führungskräfte: Personen, die innerhalb des Unternehmens – auch de facto – Aufgaben in den Bereichen Geschäftsführung, Verwaltung, Leitung oder Kontrolle wahrnehmen;
- Mitarbeiter von Tecno Incollaggi;
- Personen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen unterhalten (z. B. Kunden, Lieferanten von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, Geschäftspartner) sowie Personen, die nicht durch gesellschaftsrechtliche oder weisungsgebundene Beziehungen an Tecno Incollaggi gebunden sind, aber in deren Namen oder zu deren Gunsten handeln (z. B. Berater und Outsourcer, Mitarbeiter im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, Vertreter und Vermittler).
Die Nichteinhaltung der im Modell und im Ethikkodex festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln stellt für Mitarbeiter ein disziplinarisches Vergehen dar und für Vertragspartner (z. B. Lieferanten, Geschäftspartner, Vertreter, Kunden, Berater) einen Grund für die Vertragsauflösung oder die Verhängung von Vertragsstrafen dar, unbeschadet des Ersatzes für den gegebenenfalls verursachten Schaden.
Das Aufsichtsgremium v
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat Tecno Incollaggi ein Aufsichtsgremium (ODV) ernannt, dessen Aufgabe es ist, die Funktionsweise, Wirksamkeit und Einhaltung des Modells und des Ethikkodex zu überwachen und für deren ständige Aktualisierung zu sorgen. Das ODV wurde als Kollegialorgan eingerichtet, dessen Mitglieder die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Anforderungen an Autonomie, Unabhängigkeit und Professionalität erfüllen.
Dem Überwachungsgremium obliegt es zudem, Meldungen über mutmaßliche Verstöße gegen das Modell und/oder den Ethikkodex entgegenzunehmen und zu bearbeiten, die über den dafür vorgesehenen internen Kanal übermittelt werden von:
- Führungskräfte sowie Mitglieder der Gesellschafts- und Kontrollorgane von Tecno Incollaggi;
- Mitarbeiter von Tecno Incollaggi, unabhängig von ihrer vertraglichen Einstufung;
- Arbeitnehmer in der Probezeit oder solche, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist (sofern sich die Meldung auf Verstöße bezieht, die während des Auswahlverfahrens oder im Laufe des Arbeitsverhältnisses festgestellt wurden);
- Personen, die sich – wenn auch nur vorübergehend – in einem Arbeitsverhältnis mit Tecno Incollaggi befinden, ohne jedoch den Status eines Arbeitnehmers zu haben (z. B. Freiwillige und Praktikanten – bezahlte und unbezahlte);
- Personen, die in irgendeiner Form mit Tecno Incollaggi zusammenarbeiten und das Unternehmen bei der Verfolgung seiner Ziele unterstützen (z. B. Handelsvertreter, Selbstständige, Freiberufler und Berater);
- Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner.