Sich frei äußern

Sicher, fair, zuverlässig und geschützt

Was versteht man unter Whistleblowing?

Whistleblowing ist die – mittlerweile auch gesetzlich vorgeschriebene – Erweiterung unserer Unternehmenskultur: Seit jeher ermutigen wir alle unsere Mitarbeiter, ihre persönlichen Meinungen und Hinweise, beispielsweise zum angemessenen Verhalten am Arbeitsplatz, völlig unbesorgt zu äußern.

Der englische Begriff bedeutet wörtlich „in eine Pfeife blasen“, wie es ein Schiedsrichter tut, wenn ein Foul begangen wird. Im beruflichen Kontext könnte die Bedeutung lauten: „Meldung von (potenziellen) Verstößen unter Gewährleistung des Schutzes und der Vertraulichkeit des Hinweisgebers“.

Whistleblowing-Verordnung

Die Rechtsgrundlage für diese Vorschriften

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 (Whistleblowing-Dekret) wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 umgesetzt.


Das Whistleblowing-Dekret zielt darauf ab, Personen zu schützen, die Verstöße gegen nationale oder EU-Rechtsvorschriften melden, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder einer privaten Einrichtung beeinträchtigen und von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

  • Verwaltungs-, Buchhaltungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
  • rechtswidrige Handlungen im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 oder Verstöße gegen die entsprechenden Organisations- und Verwaltungsmodelle;
  • Verstöße, die in den Anwendungsbereich der im Anhang zum Gesetzesdekret vom 10. März 2023, Nr. 24 aufgeführt sind, oder der nationalen Rechtsakte, die die im Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union umsetzen;
  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Union gemäß Artikel 325 AEUV beeinträchtigen;
  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV;
  • Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Gegenstand oder die Ziele der Bestimmungen der Rechtsakte der Union in den oben genannten Bereichen zunichte machen.